Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbestandteile
1.1 Für unsere Angebote und Vertragsabschlüsse, für alle Leistungen, Nebenleistungen und Lieferungen, sowie deren Abrechnung sind in folgender Reihenfolge maßgebend: a) die vertraglichen Bestimmungen, b) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.1.2 Bedingungen des Auftraggebers, insbesondere dessen Allgemeine Geschäfts bedingungen gelten nur insoweit, als sie schriftlich anerkannt sind. Unser Still schweigen gilt in keinem Fall als Zustimmung.1.3 Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen (z.B. Abbildungen, Berechnungen) sind, auch wenn sie im Angebot selbst enthalten sind, nur im handelsüblichen und zumutbaren Umfang maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen bleibt das Eigentums- und Urheberrecht bei uns. Sie dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Zeichnungen und andere Unterlagen, die zu unseren Angeboten gehören, sind uns unverzüglich zurückzugeben, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.

Abrechnung und Zahlungsbedingungen
2.1 Ist kein Pauschalpreis vereinbart, so werden die Leistungen nach Aufmaß bzw. nach unseren Richtpreisen pro Stück, kg, lit. etc. abgerechnet. Die Berechnung schließt immer Material- und Zeitaufwand mit den An- und Rückfahrten sowie die allgemeinen Geschäftsunkosten etc. ein.2.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb 8 Tagen ab Rechnungs datum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Bei Rechnungen über Arbeitsleistungen wird kein Skontoabzug gewährt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen kommt der Autraggeber ohne Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Weiters sind alle im Zusammenhang mit der aus haftenden Forderung anfallenden Mahnspesen, Inkassokosten und Neben gebühren gleich der Hauptschuld zu bezahlen.2.3 Ein Garantierückbehalt ist ausgeschlossen.2.4 Eine Aufrechnung ist nur möglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Auftraggebers.2.5 Erfolgt die Leistung vertragsgemäß später als vier Monate nach Vertragsabschluß, so sind wir berechtigt, nach unserem billigen Ermessen die Preise den seit Vertrags abschluß eingetretenen Veränderungen, insbesondere erhöhten Löhnen, Material preisen, öffentlichen Abgaben, anzupassen. Nachträglich vereinbarte Arbeiten oder im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen werden nach Arbeits- und Materialaufwand berechnet.

Gewährleistung
3.1 Im Gewährleistungsfall ist uns zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Wir sind gegebenenfalls berechtigt, aber nicht verpflichtet, anstelle der Nachbesserung die Leistung neu zu erbringen. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so ist dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung vorliegt, Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schadenersatz bleibt dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.3.2 Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen schriftlich angezeigt werden, andernfalls entfällt die Gewährleistung. Nach besserungsarbeiten dürfen nur durch unsere Kräfte durchgeführt werden, es sei denn, wir haben uns vorher mit der Durchführung durch Dritte einverstanden erklärt.3.3 Unsere Leistung gilt als abgenommen, wenn unsere Schlußrechnung nicht innerhalb von zwölf Werktagen nach Zugang widersprochen wird.3.4 Das Vorliegen von Mängeln befreit nicht von der Zahlungspflicht.3.5 Auf die Möglichkeit und die Gefahr einer Neueinschleppung und Zuwanderung von Schädlingen, die grundsätzlich außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegt, wird besonders hingewiesen.

Haftung
Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Dies gilt auch bezüglich der Haftung für unsere Hilfspersonen.

Subunternehmerschaft
Werden wir vertraglich als Subunternehmer tätig, so werden uns schon jetzt im vor aus von unserem Vertragspartner dessen Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber in Höhe unserer Forderungen abgetreten.

Vergabe an Subunternehmer
Wir sind berechtigt Subunternehmer einzuschalten.

Konsumentenschutz
Für Rechtsverhältnisse, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit, wobei ausdrücklich festgehalten wird, daß die Nichtigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen die Gültigkeit der weiteren Punkte nicht berührt.

Für alle Rechtsverhältnisse gilt österreichisches Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Andelsbuch. Gerichtsstand ist Bezau bzw. das nächstgelegene zuständige Gericht.

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Lieferungen
Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vertragsabschluß / Annahme der Bestellung
Der Kaufvertrag kommt zustande entweder durch Lieferung der bestellten Gegen stände oder durch unsere ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung. Zusagen oder Nebenabreden sowie Ergänzungen oder Abänderungen werden für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Preise
Die Preise gelten ab Lager. Preisänderung infolge allgemeiner Preis- und Lohn erhöhungen behalten wir uns vor.

Versand
Die Lieferung erfolgt bei Aufträgen ab € 1.000,– netto franko Post-/bzw. Bahnstation oder bei Versand durch Spedition an den vom Käufer genannten Lieferort. Bei einem geringeren Rechnungsbetrag gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Käufers. Mehrkosten für gewünschte Eil- oder Expressgutsendungen gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den jeweiligen Transporteur übergeben wird.

Miete für die Überlassung von Stahlflasche
30 Tage mietfrei, ab 31. Tag € 1,- pro Tag pro Stahlflasche (zzgl. MwSt.). Die überlassenen Stahlflaschen sind spätestens innerhalb von 90 Tagen ab Rechnungsdatum an uns zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung sind vom Mieter zu tragen. Bei Überziehen der vereinbarten Frist behalten wir uns vor, Ihnen die Miete oder die Gebinde zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen.

Liefertermine
Die angegebenen Lieferfristen gelten immer als annähernd bemessene Lieferzeit. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist haben wir eine Nachfrist von mindestens einem Monat. In Fällen, in denen uns die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht oder nicht zeitgerecht möglich ist, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Gewährleistung
Der Empfänger hat die Ware unverzüglich zu prüfen. Mängel an der Ware sind unverzüglich nach der Übernahme, verborgene Mängel unverzüglich nach deren Kenntnis zu rügen.

Schadenersatz
Der Besteller verzichtet, ausgenommen bei Vorsatz, ausdrücklich auf die Geltend machung von Schadenersatzansprüchen jeder Art, insbesondere wegen Mangelhaftigkeit, Nichterfüllung, Lieferverzug oder Mangelfolgeschäden.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung.

Stand: Jänner 1996 Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.